Teilschwerpunkt IPR – Internationales Privat- u. Verfahrensrecht

Die Lehrstühle von Prof. Dr. Peter Huber und Prof. Dr. Urs Peter Gruber bieten den Teilschwerpunkt "Internationales Privat- und Verfahrensrecht an.

Der Teilschwerpunkt befasst sich mit der rechtlichen Bewältigung von grenzüberschreitenden Rechtsverhältnissen und -streitigkeiten - also mit Fragen, die sich bei fast jeder juristischen Tätigkeit stellen können und immer bedeutsamer werden.

Im Einzelnen geht es um verschiedene verfahrensrechtliche Fragen, also etwa: Wann sind deutsche Gerichte international zuständig, um einen Rechtsstreit zu entscheiden? Unter welchen Voraussetzungen werden ausländische Urteile im Inland als wirksam anerkannt und vollstreckt? Im Vordergrund steht sodann das internationale Privatrecht im engeren Sinn, also die Frage, welches nationale Recht auf eine bestimmte Rechtsfrage anzuwenden ist. Nach welchem Recht beurteilt sich beispielsweise die Wirksamkeit einer im In- oder Ausland vorgenommenen Eheschließung?  Welches Recht hat ein deutsches Gericht anzuwenden, wenn die Scheidung einer solchen Ehe beantragt wird? Kommt es bei grenzüberschreitenden Delikten eher darauf an, wo die schädigende Handlung vorgenommen wurde, oder gilt etwa das Recht des Staates, in dem der Schaden eingetreten ist? Welchem Recht unterliegen grenzüberschreitende Austauschverträge oder die Übereignung von auf dem Transport befindlichen Sachen? Können die betroffenen Parteien das auf ihr Rechtsverhältnis anzuwendende Recht wählen? Gibt es hierfür bestimmte Voraussetzungen oder Einschränkungen, etwa zum Schutz von Verbrauchern?

Der Teilschwerpunkt behandelt schließlich auch materielles Einheitsrecht am Beispiel der Convention on the International Sale of Goods (CISG). Diese enthält materielle Regeln für den internationalen Warenhandel.

Weitere Informationen zum Teilschwerpunkt → Teilschwerpunkt IPR