ZP Fallbearbeitung im Zivilrecht mit kleiner Hausarbeit
Dozent:innen: Univ.-Prof. Dr. Urs GruberKurzname: EidwissArbmHausarb
Kurs-Nr.: 03.135.1403
Kurstyp: Vorlesung
Voraussetzungen / Organisatorisches
Der vorherige Besuch der Vorlesung zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts sowie mindestens einer zivilrechtlichen Arbeitsgemeinschaft ist für eine sinnvolle Teilnahme unabdingbar.Empfohlene Literatur
Die Teilnehmer erhalten zu Beginn der Veranstaltung eine Terminübersicht mit Literaturhinweisen.Inhalt
Die Juristerei wird nicht um des Selbstzwecks willen betrieben; jedenfalls nicht von uns in dieser Lehrveranstaltung! Das tägliche Leben wirft eine Vielzahl von Problemen rechtlicher Art auf. Aufgabe der Juristen ist es, diese Fälle einer Lösung zuzuführen, wenn es zu Streitigkeiten kommt, aber auch gestaltend zu wirken, um Auseinandersetzungen zwischen den Parteien überhaupt erst zu vermeiden. Das Lösen von Fällen will freilich gelernt sein. Das bedeutet insbesondere, dass man im Regelfall der sog. Anspruchsmethode folgt, die jeweils von der Anspruchsgrundlage ausgehend fragt, ob die Tatbestandsvoraussetzungen der betreffenden Norm gegeben sind, ob die Entstehung des Anspruchs durch besondere Vorschriften verhindert wird und ob der einmal entstandene Anspruch später untergegangen oder in seiner Durchsetzung gehemmt ist. In den Arbeitsgemeinschaften der ersten Semester sind die Grundlagen der Falllösung schon vermittelt worden. Darauf aufbauend soll nun vertieft der Umgang mit Fällen geübt werden, wobei verschiedene Typen von Sachverhalten und Rechtsfragen zur Bearbeitung anstehen. Hierzu gehört beispielsweise der Umgang mit bislang unbekannten Rechtsquellen. Ein Hauptaugenmerk gilt der Anfertigung von Hausarbeiten: Insoweit stehen der Umgang mit Literatur und Rechtsprechung, die Zitierweise sowie formale Fragen im Vordergrund. Angesprochen werden auch Grundfragen der zivilrechtlichen Methode.Am Ende der Veranstaltung wird eine Hausarbeit ausgegeben, für deren erfolgreiche Bearbeitung ein Schein erteilt wird. Dieser ist für das Bestehen der Zwischenprüfung gem. § 5 I ZwPO erforderlich.
Termine
Datum (Wochentag) | Zeit | Ort |
---|---|---|
18.10.2018 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
25.10.2018 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
08.11.2018 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
15.11.2018 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
22.11.2018 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
29.11.2018 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
06.12.2018 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
13.12.2018 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
20.12.2018 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
10.01.2019 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
17.01.2019 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
24.01.2019 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
31.01.2019 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
07.02.2019 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |
14.02.2019 (Donnerstag) | 10:15 - 11:45 | 00 212 S 1 1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut |