Veranstaltungen

ZP Fallbearbeitung im Zivilrecht mit kleiner Hausarbeit

Dozent:innen: Univ.-Prof. Dr. Urs Gruber
Kurzname: EidwissArbmHausarb
Kurs-Nr.: 03.135.1403
Kurstyp: Vorlesung

Voraussetzungen / Organisatorisches

Der vorherige Besuch der Vorlesung zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts sowie mindestens einer zivilrechtlichen Arbeitsgemeinschaft ist für eine sinnvolle Teilnahme unabdingbar.

Empfohlene Literatur

Die Teilnehmer erhalten zu Beginn der Veranstaltung eine Terminübersicht mit Literaturhinweisen.

Inhalt

Die Juristerei wird nicht um des Selbstzwecks willen betrieben; jedenfalls nicht von uns in dieser Lehrveranstaltung! Das tägliche Leben wirft eine Vielzahl von Problemen rechtlicher Art auf. Aufgabe der Juristen ist es, diese Fälle einer Lösung zuzuführen, wenn es zu Streitigkeiten kommt, aber auch gestaltend zu wirken, um Auseinandersetzungen zwischen den Parteien überhaupt erst zu vermeiden. Das Lösen von Fällen will freilich gelernt sein. Das bedeutet insbesondere, dass man im Regelfall der sog. Anspruchsmethode folgt, die jeweils von der Anspruchsgrundlage ausgehend fragt, ob die Tatbestandsvoraussetzungen der betreffenden Norm gegeben sind, ob die Entstehung des Anspruchs durch besondere Vorschriften verhindert wird und ob der einmal entstandene Anspruch später untergegangen oder in seiner Durchsetzung gehemmt ist. In den Arbeitsgemeinschaften der ersten Semester sind die Grundlagen der Falllösung schon vermittelt worden. Darauf aufbauend soll nun vertieft der Umgang mit Fällen geübt werden, wobei verschiedene Typen von Sachverhalten und Rechtsfragen zur Bearbeitung anstehen. Hierzu gehört beispielsweise der Umgang mit bislang unbekannten Rechtsquellen. Ein Hauptaugenmerk gilt der Anfertigung von Hausarbeiten: Insoweit stehen der Umgang mit Literatur und Rechtsprechung, die Zitierweise sowie formale Fragen im Vordergrund. Angesprochen werden auch Grundfragen der zivilrechtlichen Methode.

Am Ende der Veranstaltung wird eine Hausarbeit ausgegeben, für deren erfolgreiche Bearbeitung ein Schein erteilt wird. Dieser ist für das Bestehen der Zwischenprüfung gem. § 5 I ZwPO erforderlich.

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
18.10.2018 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
25.10.2018 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
08.11.2018 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
15.11.2018 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
22.11.2018 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
29.11.2018 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
06.12.2018 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
13.12.2018 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
20.12.2018 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
10.01.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
17.01.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
24.01.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
31.01.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
07.02.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut
14.02.2019 (Donnerstag) 10:15 - 11:45 00 212 S 1
1534 - Hörsaalgebäude Sportinstitut